Vor-Ort Inbetriebnahme und Einweisung / Schulungsgeräte

AEDs sind Medizinprodukte. Der Betrieb ist in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Diese legt auch die Voraussetzungen fest, die erforderlich sind, damit ein AED in Betrieb genommen werden kann.

Es sind folgende Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erforderlich:
  • Funktionsprüfung
  • Einweisung eines Gerätebeauftragten
Zeige 1 bis 1 (von insgesamt 1 Artikeln)
  • Seiten:
  • 1
Zeige 1 bis 1 (von insgesamt 1 Artikeln)
  • Seiten:
  • 1

Service
Willkommen zurück!