AEDs sind Medizinprodukte. Der Betrieb ist in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Diese legt auch die Voraussetzungen fest, die erforderlich sind, damit ein AED in Betrieb genommen werden kann.
Es sind folgende Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erforderlich:
- Funktionsprüfung
- Einweisung eines Gerätebeauftragten