» » » DEFIBTECH: Erstinbetriebnahme und Einweisung eines Gerätebeauftragten gem. Medizinproduktgesetz
- Details
- Empfehlung
- Kunden-Tipp
Produktbeschreibung
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) unterliegen in Deutschland dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) und der Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV).
Es ist demnach eine Erstinbetriebnahme und Ersteinweisung von mindestens einer beauftragten Person (dem Gerätebeauftragten) vorgeschrieben. Innerhalb des Unternehmens gibt es dann eine fachkundige Person, die sich mit dem AED auskennt und ggf. auch Fragen zur Handhabung, Anwendung und den Betrieb des AED vor Ort beantworten und Maßnahmen bei Fehlern veranlassen kann.
Die Inbetriebnahme und Schulung findet vor Ort (am Betriebsort) statt.
Sollte bereits ein baugleiches Modell vorhanden sein und eine entsprechende Ersteinweisung stattgefunden haben, wird keine erneute Einweisung für zusätzlich erworbene Geräte benötigt.
- AED Erstinbetriebnahme
- Funktionsprüfung nach den Vorgaben des Herstellers
- Einweisung
- Bereitstellen der Gebrauchsanweisung
- Anlegen und Bereitstellen eines Medizinproduktebuches (Gerätebegleitbuch)
- An- und Abreise
Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:
Defibtech Defibrillator Lifeline AED – automatisierter Laiendefibrillator für Laien. Einfache Bedienung durch Sprachansage zur sicheren Defibrillation.
Defibrillator Lifeline AUTO AED. Vollautomatisch mit Eine-Taste-Bedienung. Integriertes Sprachmodul.
Defibrillator Lifeline VIEW AED. Der erste Defibrillator mit Erste-Hilfe-Videobildschirm und leicht verständlichen Sprachanweisungen
Defibrillator Lifeline VIEW AED. Der erste Defibrillator mit Erste-Hilfe-Videobildschirm und leicht verständlichen Sprachanweisungen in deutsch und englisch.
Kunden, die diesen Artikel kauften, haben auch folgende Artikel bestellt:
Defibrillator Lifeline VIEW AED. Der erste Defibrillator mit Erste-Hilfe-Videobildschirm und leicht verständlichen Sprachanweisungen