DEFIBTECH: Erstinbetriebnahme und Einweisung eines Gerätebeauftragten gem. Medizinproduktgesetz

Art.Nr.: ICS-DEFIBTECH-TR-01

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) unterliegen in Deutschland dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) und der Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV).

Es ist demnach eine Erstinbetriebnahme und Ersteinweisung von mindestens einer beauftragten Person (dem Gerätebeauftragten) vorgeschrieben. Innerhalb des Unternehmens gibt es dann eine fachkundige Person, die sich mit dem AED auskennt und ggf. auch Fragen zur Handhabung, Anwendung und den Betrieb des AED vor Ort beantworten und Maßnahmen bei Fehlern veranlassen kann.
Die Inbetriebnahme und Schulung findet vor Ort (am Betriebsort) statt.

Sollte bereits ein baugleiches Modell vorhanden sein und eine entsprechende Ersteinweisung stattgefunden haben, wird keine erneute Einweisung für zusätzlich erworbene Geräte benötigt.


 

Preis:

125,00 EUR

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